Immobilien in der Zwangsversteigerung in Rosenhain
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Rosenhain
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Rosenhain?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Rosenhain ist das Amtsgericht
zuständig.
Adresse
Amtsgericht
Telefon: k.A.
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Rosenhain
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Rosenhain vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Rosenhain
Rosenhain ist der Name folgender geografischer Objekte:
in Deutschland:
Rosenhain (Kronach), Ortsteil der Stadt Kronach, Landkreis Kronach, Bayern
Rosenhain (Löbau), Ortsteil der Stadt Löbau, Landkreis Görlitz, Sachsen
poetischer Ort in Christoph Martin Wielands Werk Das Hexameron von Rosenhainin Österreich:
beliebter innerstädtischer Ausflugsort sowie Café in Geidorf, dem III. Grazer Stadtbezirk, siehe Geidorf#Naherholungin Polen:
Godzikowice (ehemals Rosenhain im Landkreis Ohlau, Niederschlesien), Ortschaft in der Woiwodschaft Niederschlesien; siehe Gmina Oława
Róża (ehemals Rosenhain im Landkreis Rosenberg i. Westpr., Danzig-Westpreußen), Ortschaft in der Woiwodschaft Ermland-Masuren; siehe Susz
Zarośle (ehemals Rosenhain im Landkreis Strasburg i. Westpr., Danzig-Westpreußen), Ortschaft in der Woiwodschaft Kujawien-Pommern; siehe Bobrowoin Tschechien:
Rožany, Ortsteil der Stadt ŠluknovRosenhain ist der Familienname folgender Personen:
Jakob Rosenhain (1813–1894), deutscher Komponist
Johann Georg Rosenhain (1816–1887), deutscher Mathematiker
Eduard Rosenhain (1818–1861), deutscher Komponist
Walter Rosenhain (1875–1934), australischer Metallurg deutscher HerkunftRosenhain ist der Name bzw. eine Namensversion folgender Adelsgeschlechter:
Rosenhain
RosenhagenSiehe auch:
Rosenhayn
Rosarium
Quelle: wikipedia.org