Immobilien in der Zwangsversteigerung in Steina

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Steina

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Steina?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Steina ist das Amtsgericht Bautzen zuständig.

Adresse
Amtsgericht Bautzen

Besucheradresse:

Lessingstraße 7
02625 Bautzen

Postanschrift:

Postfach 17 20
02607 Bautzen

Telefon: (+49) (0)3591-3 61 0
Telefax: (+49) (0)3591-3 61 59 9


Telefon: +49 (0)3591-3 61 0

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Bautzen.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Steina

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Steina vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Steina

Steina ist der Name folgender geographischer Objekte: Gemeinden: Steina (Sachsen), Landkreis Bautzen, Sachsen Steina, früherer Name von Steinach am Brenner, Bezirk Innsbruck-Land, Tirol, Österreich Steina, früherer Name von Steinen SZ, Kanton Schwyz, SchweizOrte: Steina (Bad Sachsa), Ortsteil von Bad Sachsa, Landkreis Osterode am Harz, Niedersachsen Steina (Bad Birnbach), Ortsteil von Bad Birnbach, Landkreis Rottal-Inn, Bayern Steina (Bad Griesbach), Ortsteil von Bad Griesbach im Rottal, Landkreis Passau, Bayern Steina (Hartha), Ortsteil von Hartha, Landkreis Mittelsachsen, Sachsen Steina (Willingshausen), Ortsteil von Willingshausen, Schwalm-Eder-Kreis, Hessen Steinau (Fischbachtal), Ortschaft von Fischbachtal, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Hessen Steina (Wüstung), ehemaliger Ort bei Arenshausen, Landkreis Eichsfeld, ThüringenFließgewässer: Steina (Wutach), rechter Zufluss der Wutach bei Tiengen, Landkreise Waldshut und Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg Steina (Schwalm), rechter Zufluss der Schwalm bei Steina, Schwalm-Eder-Kreis, Hessen Steina oder Steinaer Bach, linker Quellbach der Ichte bei Nüxei, Landkreis Osterode am Harz, NiedersachsenSteina steht für: (707) Steina, Asteroid des Hauptgürtels Burg Steina, Burg Kloster Steina, Kloster in Marienstein, Landkreis Northeim, Niedersachsen

Quelle: wikipedia.org