Immobilien in der Zwangsversteigerung in Elmshorn

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Elmshorn

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Elmshorn?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Elmshorn ist das Amtsgericht Elmshorn zuständig.

Adresse
Amtsgericht Elmshorn


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Elmshorn.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Elmshorn

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Elmshorn vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Elmshorn

Elmshorn (plattdeutsch: Elveshorn und Elmshoorn) ist eine Mittelstadt und Große kreisangehörige Stadt in Schleswig-Holstein. Das vorwiegend industriell geprägte Elmshorn ist mit Ende 2021 über 52.000 Einwohnern und einem Einzugsgebiet mit rund 120.000 Einwohnern die sechstgrößte Stadt des Bundeslandes. Die Stadt an der Krückau, einem Nebenfluss der Elbe, liegt etwa 30 Kilometer nordwestlich von Hamburg. Elmshorn ist Sitz der Kreisverwaltung des Kreises Pinneberg, der zur Metropolregion Hamburg gehört. Die Zugehörigkeit zur Metropolregion Hamburg wird auch an der Bevölkerungsdichte deutlich: Mit über 2300 Einwohnern pro km² ist Elmshorn die am dichtesten besiedelte Gemeinde in Schleswig-Holstein und ist damit in etwa so dicht besiedelt wie der Stadtstaat Hamburg (ca. 2400 Einwohner pro km²). In der Liste deutscher Gemeinden nach Bevölkerungsdichte steht Hamburg an 18. Stelle und Elmshorn an 25. Stelle. Elmshorn ist in fünf Quartiere unterteilt: Kaltenweide, Langelohe/Hainholz, Klostersande/Lieth, Fuchsberg und Mitte/Flamweg. Weitere Ortsteile sind Papenhöhe, Sibirien, Vosskuhlen, Langenmoor, Sandberg, Köhnholz, Ramskamp und Franzosenhof.

Quelle: wikipedia.org