Immobilien in der Zwangsversteigerung in Uetersen

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Uetersen

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Uetersen?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Uetersen ist das Amtsgericht Elmshorn zuständig.

Adresse
Amtsgericht Elmshorn


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Elmshorn.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Uetersen

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Uetersen vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Uetersen

Uetersen [ˈyːtɐzən] (früher auch Ütersen (Holstein), dänisch Yttersen) ist eine Kleinstadt im Kreis Pinneberg in Schleswig-Holstein. Sie ist als Chorstadt des Nordens und Rosen- und Hochzeitsstadt an der Pinnau bekannt. Uetersen gehört zur Metropolregion Hamburg, zur Maritimen Landschaft Unterelbe und zur AktivRegion Pinneberger Marsch & Geest. Unter den zwölf Gemeinden in Schleswig-Holstein, die zu den 100 am dichtesten besiedelten in Deutschland gehören, belegt Uetersen den achten Platz, vgl. Liste deutscher Gemeinden, nach der Bevölkerungsdichte geordnet. Die Stadt dient den ländlichen Kommunen im südwestlichen Kreis Pinneberg als Unterzentrum und Anlaufpunkt für die Versorgung des Bedarfs an Dienstleistungen, Gütern und Infrastruktureinrichtungen. Insgesamt versorgt die Stadt im Umland ein Einzugsgebiet mit rund 50.000 Menschen. Seit einigen Jahren strebt sie als größtes Unterzentrum in Schleswig-Holstein die Anerkennung als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums an. Die Stadt verfügt über keine Gründungsurkunde. Als Gründungsjahr wird 1234 angenommen, das Jahr, in dem die Stadt erstmals urkundlich erwähnt wurde. Seit 1933 wird dieses Datum offiziell landesgeschichtlich anerkannt. Die Geschichte der Stadt wurde überwiegend durch Brände, Kriege, Katastrophen und Unglücke geprägt. So brannte der damalige Ort mehrmals fast vollständig ab. Zu den größten Katastrophen der Stadt zählen die große Flut von 1412, die Sturmfluten von Weihnachten 1717 und vom 7. Oktober 1756, bei denen die Stadt meterhoch überflutet wurde und 62 Menschen ertranken. Eine weitere ungewöhnliche Naturkatastrophe war die Windhose vom 10. August 1925, die große Teile von Uetersen zerstörte. Am 24. Februar 1962 kam es zu (vorerst) letzten Überflutungen durch den Adolph-Bermpohl-Orkan in Uetersen. Seit 1999 trägt die Stadt den Titel Hochzeitsstadt. Das Standesamt der Stadt ist zuständig für rund 35.000 Bürger der Nachbarstadt Tornesch und des Amtes Haseldorf. Im Jahresdurchschnitt werden in der Stadt mehr als 550 Ehen geschlossen. Die meisten Eheschließungen gab es bisher in den Jahren 2015 (579) und 2016 (598).Vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2016 bildete Uetersen eine Verwaltungsgemeinschaft mit dem dann aufgelösten Amt Haseldorf, dessen Verwaltungsgeschäfte die Stadt führte. Sie wurde am 6. Dezember 2006 im Uetersener Rathaus geschlossen und war eine von insgesamt 15 Verwaltungsgemeinschaften in Schleswig-Holstein.

Quelle: wikipedia.org