Immobilien in der Zwangsversteigerung in Gera

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Gera

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Gera?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Gera ist das Amtsgericht Gera zuständig.

Adresse
Amtsgericht Gera


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Gera.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Gera

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Gera vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Gera

Gera ist eine kreisfreie Hochschulstadt im Osten Thüringens. Hinter der Landeshauptstadt Erfurt sowie Jena steht Gera mit rund 96.000 Einwohnern (Stand 31. Mai 2023) nach Bevölkerung an dritter Stelle im Freistaat Thüringen. Gera liegt im Norden des Vogtlands an der Weißen Elster im ostthüringischen Hügelland in etwa 200 Metern Höhe und gehört zur Metropolregion Mitteldeutschland. Leipzig liegt etwa 60 Kilometer in nördlicher Richtung, Erfurt 80 Kilometer westlich, Zwickau ungefähr 40 Kilometer südöstlich, Chemnitz ungefähr 70 Kilometer östlich und Hof (Saale) ungefähr 90 Kilometer südlich. Gera hat historische Bedeutung als Landeshauptstadt des Fürstentums Reuß jüngerer Linie (1848 bis 1918) sowie des Volksstaates Reuß (1918 bis 1920). Mit dem Einsetzen der Industrialisierung Mitte des 19. Jahrhunderts erlebte die Stadt ein großes Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum. Gera war zur Blütezeit der Stoff- und Tuchindustrie eine der reichsten Städte in Deutschland. Über 100 zum Teil sehr bedeutende Stadtvillen (zum Beispiel Villa Schulenburg) und prächtige Bauten aus der Gründerzeit zeugen heute vom Glanz und Reichtum vergangener Zeiten. Die Stadt wurde während des 19. Jahrhunderts auch zum Verkehrsknotenpunkt, da am Hauptbahnhof zahlreiche Bahnstrecken zusammentreffen. Im Zweiten Weltkrieg, von Mai 1944 bis April 1945, wurde Gera teilweise durch Luftangriffe zerstört. Nach der Gründung der DDR wurde die Stadt 1952 Sitz des neu geschaffenen Bezirks Gera. Seit 1990 gehört sie auch administrativ wieder zu Thüringen und ist hier eines von drei Oberzentren. Die Stadt ist Sitz der Dualen Hochschule Gera-Eisenach (bis 2016 Berufsakademie Gera) und der privaten SRH Hochschule für Gesundheit Gera und war Veranstaltungsort der Bundesgartenschau 2007. Seit Januar 2017 führt die Stadt offiziell den Titel „Hochschulstadt“ und ist auch unter dem Namen Otto-Dix-Stadt bekannt.

Quelle: wikipedia.org