Immobilien in der Zwangsversteigerung in Jena

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Jena

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Jena?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Jena ist das Amtsgericht Jena zuständig.

Adresse
Amtsgericht Jena


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Jena.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Jena

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Jena vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Jena

Jena ist eine deutsche Universitätsstadt und kreisfreie Großstadt in Thüringen in der Metropolregion Mitteldeutschland. Sie liegt an der Saale zwischen Muschelkalkhängen der Ilm-Saale-Platte und ist mit knapp 111.000 Einwohnern (2021) nach der Landeshauptstadt Erfurt die zweitgrößte Stadt Thüringens und eines der drei Oberzentren des Freistaats. Zudem ist Jena auf Platz 75 der größten Städte Deutschlands. In Jena befindet sich die Friedrich-Schiller-Universität Jena, die 1558 gegründet wurde und mit 16.260 Studierenden die größte Universität Thüringens ist. Jena begann sich ab dem Bau der Saalbahn 1874 zu einer Industriestadt zu entwickeln. Sie ist ein Zentrum der deutschen Optik- und Feinmechanikindustrie rund um das Unternehmen Carl Zeiss. Das Kombinat Carl Zeiss mit etwa 60.000 Mitarbeitern war seinerzeit auch das größte Kombinat der DDR. Nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 wandelte sich Jena vom Industrie- zum Bildungs- und Wissenschaftszentrum. In Jena haben zahlreiche Forschungslabore und Institute ihren Sitz. Zwei der frühesten deutschen Hochhäuser wurden in der Stadt errichtet, der Zeiss Bau 15 und Bau 36. Das 144,5 m (mit Antenne 159,60 m) hohe Bürohochhaus Jentower war bei seiner Vollendung 1972 das höchste Hochhaus Deutschlands. Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft verlieh Jena 2008 den Titel Stadt der Wissenschaft. Die Stadt Jena wirbt für sich auch mit dem Namen „Jena. Lichtstadt.“ 2016 wurde Jena der Ehrentitel „Reformationsstadt Europas“ durch die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa verliehen.

Quelle: wikipedia.org