Immobilien in der Zwangsversteigerung in Neumark

Aktuell sind uns keine Zwangsversteigerungen in Neumark bekannt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Neumark

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Neumark?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Neumark ist das Amtsgericht zuständig.

Adresse
Amtsgericht


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Neumark

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Neumark vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Neumark

Neumark steht für: Gebiete: Neumark (Landschaft), historische Landschaft östlich der Oder Landkreis Neumark, Landkreis im besetzten Polen, siehe Kreis Löbau (Westpreußen) Neumark, anderer Name für Ungarische Mark, historisches Gebiet im heutigen NiederösterreichOrte in Deutschland: Neumark (bei Weimar), Stadt im Landkreis Weimarer Land, Thüringen Neumark (Vogtland), Gemeinde im Vogtlandkreis, Sachsen Neumark (Braunsbedra), Ortsteil von Braunsbedra, Saalekreis, Sachsen-AnhaltOrte in Polen: Neumark in Westpreußen, deutscher Name von Nowe Miasto Lubawskie, Stadt in der Woiwodschaft Ermland-Masuren Neumark, deutscher Name von Nowica (Wilczęta), Dorf in der Woiwodschaft Ermland-Masuren Neumark, früherer deutscher Name von Nowy Targ (Stary Targ), Dorf in der Woiwodschaft Pommern Neumark, deutscher Name von Stare Czarnowo, Gemeinde in der Woiwodschaft Westpommern Neunmak, Dorf in der Landgemeinde (Gmina) Mikołajki Pomorskie (Niklaskirchen) im Powiat Sztumski (Stuhmer Kreis) der polnischen Woiwodschaft Pommern, siehe Nowy Targ (Mikołajki Pomorskie)Orte in Tschechien: Neumark, deutscher Name von Všeruby u Kdyně, Gemeinde im Okres DomažliceSonstiges: Neumark, Frachter der Hapag, später Widder (Schiff, 1929)Neumark ist der Familienname folgender Personen: Daniel M. Neumark (* 1955), US-amerikanischer Chemiker David Neumark (1866–1924), jüdischer Gelehrter Friedrich Neumark (1876–1957), deutscher Architekt Fritz Neumark (1900–1991), deutscher Finanzwissenschaftler Georg Neumark (1621–1681), deutscher Dichter und Komponist Gertrude Neumark (1927–2010), US-amerikanische Physikerin Hans Joseph Neumark (1904–1991), kanadischer Pianist, siehe John Newmark Johann Christian Neumark (1740–1811), deutscher Gärtner Lieselott Neumark (1910–1943), deutsches Opfer des Holocaust Manass Neumark (1875–1942), deutscher Rabbiner Mark Neumark (1909–1978), sowjetischer Mathematiker Meir Neumark (1688–??), deutscher Übersetzer, Geograph und Kosmograph Moritz Neumark (1866–1943), deutscher IndustriellerSiehe auch: Neumarkt Neumarktl, deutscher Name von Tržič, Gemeinde in Slowenien

Quelle: wikipedia.org