Zwangsversteigerungen in Saarland

Zwangsversteigerungen nach Orten

FAQ zu Zwangsversteigerungen

Anordnungsverfahren, Teilungsversteigerungen im Zwangsversteigerungsverfahren, Bekanntmachungsteil,
Bietstunde, Verhandlung über den Zuschlag, Zuschlagserteilung, Immobiliarzwangsversteigerung, Zwangsversteigerungstermin.

Gut zu wissen

Erreichen beim ersten Termin die Gebote nicht mindestens 70 Prozent des Verkehrswertes, kann der Gläubiger bzw. die Gläubigerbank das Gebot ablehnen und es muss einer zweiter Versteigerungstermin festgesetzt werden. Beim 2. Termin ist in der Regel keine Mindestgrenze mehr vorgesehen. Der Gläubiger kann jederzeit eine Versteigerung unterbrechen um zu verhindern das eine Immobilie zu weit unter dem tatsächlichen wert ersteigert wir.

Zwangsversteigerungen in Saarland

Mögliche Immobilien aus einer Zwangsversteigerung in Saarland sind Wohnungen, Mietwohnungen, Wohnung kaufen, Günstige Wohnung, Wohnen auf Zeit, 1 Zimmer Wohnung, 2 Zimmer Wohnung, 3 Zimmer Wohnung, 4 Zimmer Wohnung, Neubauwohnung, Studenten-Wg, Haus kaufen, Haus mieten, Einfamilienhaus, Neubau, Immobilien mieten, Immobilien kaufen, Gewerbeimmobilien, Grundstücke, Stellplatz, Garage, Büro, Praxis, Zinshaus, Renditeobjekte.

Über Saarland

Das Saarland [ˈzaːɐ̯lantʰ] (französisch Sarre, Abkürzung SL) ist ein Land im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland. Das kleinste der Flächenländer und hinsichtlich der Einwohnerzahl mit knapp einer Million das zweitkleinste Land (nach Bremen) grenzt im Norden und Osten an das Land Rheinland-Pfalz, im Süden an die französische Region Grand Est, dort an das Département Moselle, und im Westen an das Großherzogtum Luxemburg. Gemeinsam mit diesen Nachbarn und der belgischen Region Wallonien bildet das Saarland die europäische Großregion Saar-Lor-Lux. Landeshauptstadt, größte Stadt und einziges Oberzentrum des Saarlands ist Saarbrücken. Nach verwaltungs- und staatsrechtlichen Vorformen seit dem 7. Jahrhundert (fränkische Gaugrafschaft Saargau) und dem 17. Jahrhundert (Herzogtum Saarland, Saarprovinz und Saardepartement) entstand das Saarland im Jahr 1920 als politische Einheit (damals noch als „Saargebiet“ in kleineren Grenzen, die Nordgrenze lag weiter südlich) infolge des Versailler Vertrages. Es wurde aus dem Deutschen Reich ausgegliedert und bestand 15 Jahre als Völkerbundsmandat, bis es 1935 nach der im Vertrag vorgesehenen Saarabstimmung aufgrund von rund 90-prozentiger Zustimmung wieder ins Deutsche Reich, damals unter nationalsozialistischer Führung, zurückgegliedert wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Saarland Teil der französischen Besatzungszone. Frankreich gliederte es daraus aus und entzog es der Zuständigkeit des Alliierten Kontrollrates. Eine eigene Saarregierung und die Annahme einer saarländischen Verfassung am 8. November 1947 sollten ein formell selbständiges (autonomes) Staatsgebilde schaffen, das von den Saarländern als Saarstaat bezeichnet wurde. Nach einer weiteren Volksabstimmung im Jahr 1955 trat das Saarland jedoch 1957 der Bundesrepublik politisch bei („kleine Wiedervereinigung“). Der wirtschaftliche Anschluss durch Übernahme der D-Mark (im Volksmund „Tag X“) erfolgte am 6. Juli 1959.

Quelle: wikipedia.org