Zwangsversteigerungen in Bayern

Zwangsversteigerungen nach Orten

FAQ zu Zwangsversteigerungen

Anordnungsverfahren, Teilungsversteigerungen im Zwangsversteigerungsverfahren, Bekanntmachungsteil,
Bietstunde, Verhandlung über den Zuschlag, Zuschlagserteilung, Immobiliarzwangsversteigerung, Zwangsversteigerungstermin.

Gut zu wissen

Erreichen beim ersten Termin die Gebote nicht mindestens 70 Prozent des Verkehrswertes, kann der Gläubiger bzw. die Gläubigerbank das Gebot ablehnen und es muss einer zweiter Versteigerungstermin festgesetzt werden. Beim 2. Termin ist in der Regel keine Mindestgrenze mehr vorgesehen. Der Gläubiger kann jederzeit eine Versteigerung unterbrechen um zu verhindern das eine Immobilie zu weit unter dem tatsächlichen wert ersteigert wir.

Zwangsversteigerungen in Bayern

Mögliche Immobilien aus einer Zwangsversteigerung in Bayern sind Wohnungen, Mietwohnungen, Wohnung kaufen, Günstige Wohnung, Wohnen auf Zeit, 1 Zimmer Wohnung, 2 Zimmer Wohnung, 3 Zimmer Wohnung, 4 Zimmer Wohnung, Neubauwohnung, Studenten-Wg, Haus kaufen, Haus mieten, Einfamilienhaus, Neubau, Immobilien mieten, Immobilien kaufen, Gewerbeimmobilien, Grundstücke, Stellplatz, Garage, Büro, Praxis, Zinshaus, Renditeobjekte.

Über Bayern

Der Freistaat Bayern ( [ˈbaɪ̯ɐn]; Ländercode BY) ist mit mehr als 70.500 Quadratkilometern das flächengrößte der 16 Länder in Deutschland und liegt in dessen Südosten. Mit rund 13 Millionen Einwohnern ist er nach Nordrhein-Westfalen das zweitbevölkerungsreichste deutsche Land. Der Freistaat hat im Süden Anteil am Hochgebirge der Ostalpen und dem bis zur Donau reichenden flachen Alpenvorland. Nördlich der Donau bestimmen Mittelgebirge wie etwa der Bayerische Wald oder das Fichtelgebirge das Landschaftsbild. Größte Stadt Bayerns ist die Landeshauptstadt und Millionenmetropole München, gefolgt von Nürnberg und Augsburg. Weitere Großstädte sind Regensburg, Ingolstadt, Würzburg, Fürth und Erlangen. Bayern ist eine parlamentarische Republik mit dem Bayerischen Landtag als Legislative und der Bayerischen Staatsregierung, an deren Spitze der Ministerpräsident als Regierungschef steht, als Exekutive. Grundlage der Politik ist die Verfassung des Freistaates Bayern, gemäß der Bayern ein Volks-, Rechts-, Kultur- und Sozialstaat ist. Die Bezeichnung Freier Volksstaat bzw. Freistaat als Republik trägt Bayern seit 1918, mit der Ausrufung durch den revolutionären Ministerpräsidenten Kurt Eisner am 8. November 1918 und dem damit verbundenen Ende des Königreichs Bayern. Bereits im Jahre 555 n. Chr. (und damit rund 500 Jahre vor der Verwendung des Begriffs „deutsch“ im heutigen Sinn) ist das ältere bayerische Stammesherzogtum nachgewiesen, das unter den Merowingern Teil des fränkischen Herrschaftsbereichs wurde. Unter den Karolingern entstand erstmals ein baierisches Königtum, das diese entweder in Personalunion als Könige oder Unterkönige regierten oder Statthalter einsetzten. Nach dem Ende der Herrschaft der Karolinger erstarkte die baierische Eigenständigkeit im jüngeren bayerischen Stammesherzogtum. Mit Beginn der Herrschaft der Wittelsbacher 1180 folgte der Übergang zum Territorialstaat. Sie regierten Bayern über 700 Jahre bis 1918. Baiern war Kurfürstentum des Heiligen Römischen Reiches und ab 1806 Königreich. Durch die Gewährung der Verfassungen von 1808, 1818 und 1848 wurde Bayern konstitutionelle Monarchie. Bayern konnte auf dem Wiener Kongress 1814 als eine der Siegermächte einen großen Teil der Gebietsgewinne behalten; unter anderem kamen das heutige Nordbayern, Teile Schwabens und die neugeschaffene linksrheinische Pfalz zu Bayern. 1918 brach die Wittelsbachermonarchie in der Novemberrevolution zusammen. Nach der Besetzung durch die US-Armee wurde Bayern 1949 Teil der neu gegründeten Bundesrepublik. Die Pfalz wurde 1946 von Bayern abgetrennt und ist heute Teil von Rheinland-Pfalz. Es begann ein wirtschaftlicher Aufschwung und eine Entwicklung vom Agrarstaat zum modernen Industriestaat. Bayern liegt fast vollständig im oberdeutschen Sprachraum. Traditionell gliedert es sich in die drei Landesteile Franken (heute die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken), Schwaben (gleichnamiger Regierungsbezirk) und Altbayern (Regierungsbezirke Oberpfalz, Ober- sowie Niederbayern).

Quelle: wikipedia.org